Aus der Fraktion. Aufgrund eines Gerichtsurteiles sehen sich die Herausgeber der Amtsblätter, also die Gemeinden, veranlasst, Richtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu fassen. Dabei soll ein „presseähnliches Erscheinungsbild“ vermieden werden und das Amtsblatt auf rein amtliche Mitteilungen reduziert werden. Für die Vereine und die Parteien sowie Wählervereinigungen bedeutet dies,  Weiterlesen …