Enorm steigende Jahreszahlungen an die RNV

Interessierte Eppelheimer trafen sich Anfang März zur EL-Gesprächsrunde. Der enorme Anstieg der Ausgleichszahlungen Eppelheims für die Straßenbahnlinie 22 war eines der Themen. Vor zwei Jahren lief der Konzessionsvertrag mit der RNV aus. Seitdem wird er – mangels Einigung auf einen neuen – jährlich auf das Folgejahr verlängert und die Ausgleichszahlungen nicht mehr wie seither im 2-Jahres-Rhythmus vereinbart. Im Mittel stiegen die Kosten seit 2010 jedes Jahr stetig um 4,9%. Der Anstieg für das Haushaltsjahr 2023 beträgt jetzt stolze 9,6%. 792.000 Euro muss die Stadt Eppelheim dieses Jahr aufbringen. Man kann sagen: Etwa das Zehntel einer neuen Dreifeld-Sporthalle.

Jährliche Veränderung der Ausgleichszahlungen für die Linie 22 an die RNV. Ende 2021 lief der Konzessionsvertrag aus.
Entwicklung der jährlichen Ausgleichszahlungen für die Linie 22 an die RNV. Nach 2021 wird der Konzessionsvertrag um je ein Jahr verlängert.

Konzessionsvertrag in der Warteschleife

Das einst vertragliche unternehmerische Risiko der RNV wird mit jeder Verlängerung scheibchenweise abgebaut. Seit Zusammenlegung der Haltestellen im Pfaffengrund zahlt Eppelheim auch die längere Strecke ab „Stotz“, und zwar Fahrt für Fahrt, hin und zurück. Zu befürchten ist weiter, dass Einnahmeausfälle durch 9-Euro-Tickets u.ä. unter dem weiter anhaltenden Vorwand der Corona-Einnahmeausfälle aufgebürdet werden. Im Gegensatz zu den Stadtbahnen (Linie 5/5a) hat der Rhein-Neckar-Kreis keinen Beirat für Straßenbahn-Anrainer wie Eppelheim eingerichtet, der Einblicke oder Kontrolle gewähren würde. Eine Mehrheit im Kreistag und Gemeinderat stimmt gewohnt nachgiebig zu; ein Ritual, auf das sich die RNV leider verlassen darf.

Radwegekonzept, (kein) Parkraumkonzept

Weiteres Thema war das jüngst mehrheitlich abgesegnete Radwege- und Parkraum-Konzept. Es ist Teil des Mobilitätskonzepts und wurde alleinig vom beauftragten Planungsbüro nun konkretisiert. Eigentlich ist es nur ein Radwegekonzept, welches mehr oder weniger zum Ziel hat, die Straßenbreiten für Fahrradstraßen oder seitliche Fahrradschutzstreifen dem Parken beiläufig zu entziehen. Zwar wird das Wort „Parkverbot“ vermieden, damit dennoch auf weite Strecken gezielt umgesetzt. Der Straßenrand wird mit Schutzstreifen für Radverkehr reserviert oder die Breite mit an sich unverbindlichen Richtlinien vermindert. An unserem Abend herrschte Einigkeit, dass die Herangehensweise ungenügend ist. Wo die parkenden Kraftfahrzeuge künftig abgestellt werden sollen, lassen das Planungsbüro und Befürworter im Gemeinderat unbeantwortet. Somit liegt auch kein ausdrückliches Parkraum-Konzept vor. Die Planungsleistung besteht seltsamerweise darin, schlicht und einfach darauf zu verzichten. Einzig Parkgebühren im Zentrum und neue Dauerparkgebühren auf verbleibenden Flächen sind vorgesehen. Fraktionssprecher Bernd Binsch erläuterte anhand Karten, in welchen Straßen und Himmelsrichtungen diese Veränderungen vorgesehen sind.

Radschnellverbindung Heidelberg-Schwetzingen sucht Verbindung

Damit einher geht die Radschnellverbindung „RS-16“ zwischen Heidelberg und Schwetzingen. Sie entsprang einer einsamen Machbarkeitsstudie der Stadt Heidelberg mit dem Ziel, den künftigen Stadtteil PHV anzubinden. Zwischenzeitlich hat die Stadt Schwetzingen die „Federführung“. Diese hat die PHV (Variante 3) gar nicht mehr im Blick. Aus Schwetzingen war im Februar in der virtuellen Auftaktveranstaltung spontan zu vernehmen, dass man auf die „Eppelheimer Bauern“ nicht allzu sehr Rücksicht nehmen brauche. Das Angebot von Dr. Wild, einen Streifen seines Bahndamms für einen Radweg in allgemein hinreichender Breite zu überlassen, findet aktuell nirgends Niederschlag.

Als unsinnig wird die Verknüpfung Eppelheims südlicher Fahrradachse an die RSV empfunden. Das Schulzentrum für die Schüler anzubinden, ist gut und richtig, aber die teils überörtliche Verbindung durch den Schul- und Pausenhof ist rücksichtslos.