Übersicht über den barrierefreien Ausbau und die Verlängerung der Endhaltestelle ‚Kirchheimer Straße‘

Ausführungsbeschluss zur Barrierefreiheit
und Verlängerung der Endhaltestelle

Von Bernd Binsch, Fraktionsvorsitzender

Übersicht über den barrierefreien Ausbau und die Verlängerung der Endhaltestelle ‚Kirchheimer Straße‘
Übersicht über den barrierefreien Ausbau und die Verlängerung der Endhaltestelle ‚Kirchheimer Straße‘

Nun soll es also bald losgehen. Nach erfolgtem Plan­fest­stel­lungs­beschluss beläuft sich die Kostenschätzung netto auf 2.749.000 Euro. Aufgrund üppiger voraussichtlicher För­de­run­gen durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und durch den Rhein-Neckar-Kreis verblieben zum Schluss bei der Stadt Eppelheim netto nur noch 542.450 Euro. Unsere Nachfrage bei der Stadtverwaltung ergab, dass die Baukostenangaben je­weils zu­züg­lich 19% Mehrwertsteuer zu sehen sind, so dass die Stadt Eppel­heim brutto 645.515 Euro zu zahlen hätte, was dem ur­sprüng­lichen Kostenrahmen etwa entsprechen würde. Vo­raus­ge­setzt, die Förderungen fließen wie kalkuliert, das Bau­pro­jekt kostet tat­säch­lich nicht mehr und es kommen keine wei­te­ren un­vor­her­seh­baren Kosten dazu. Die Baumaßnahme Brücke BAB 5 hat ge­zeigt, wie schnell hier Zusatzkosten entste­hen können. Kaum macht man den Boden auf, tauchen marode Wasser- und Abwas­ser­leitungen zu Tage. Eine Schluss­ab­rech­nung mit Fest­stel­lung der tatsächlichen Baukosten beim Projekt Brücke über die A5 steht immer noch aus, weil es zwischen Auf­trag­geber und Bau­fir­ma größere Differenzen bei der Ab­rech­nung gibt.

Daher schlägt unsere Fraktion vor, hier und heute mit der RNV eine Kostendeckelung über netto 542.450 Euro für den Umbau der End­haltestelle Kirchheimer Straße vertraglich und ver­bind­lich zu vereinbaren.

Zur Planung haben wir folgende drei Anmerkungen:

1. Umfang der Baumaßnahme:

Neubau einer Teilstrecke ohne Genehmigung im Planfeststellungsverfahren
Realsatire: Neubau einer Teilstrecke ohne Genehmigung im Planfeststellungsverfahren

Das Plangebiet endete in den bisherigen und unserer Meinung nach auch vom Regierungspräsidium genehmigten Pläne vor der Abzweigung Grenzhöfer Straße. In den uns hier vor­lie­gen­den Plänen erstreckt sich die Baumaßnahme über die Ab­zwei­gung hinweg. Wir fragen auch deshalb, da umfangreiche Schall­mes­sungen und Prognosen im Planfeststellungsbeschluss be­in­hal­tet waren und nun weitere Anwohner beeinträchtigt wären.

2. Nur eine Busspur und Neuausrichtung der Buslinie 713

Mehrfach kreuzende Fahrtstrecken der Straßenbahn (rot) und der Buslinien 713 (blau, Schwetzingen) und 732 (grün, City-Bus)
Mehrfach kreuzende Fahrtstrecken der Straßenbahn (rot) und der Buslinien 713 (blau, Schwetzingen) und 732 (grün, City-Bus)

Nachdem eine schon lange gewünschte Anbindung Eppel­heims an den Bahnhof Wieblingen bald erfolgen soll, wird die Buslinie 713 die Endhaltestelle nicht mehr als Endhaltestelle, son­dern als Durchgangshaltestelle befahren. Hierbei müsste der Bus, von Schwet­zingen kommend, sowohl bei der Einfahrt in die Hal­te­stelle, als auch bei der Ausfahrt jeweils eine 180 Grad Kurve fahren. Die Doppelnutzung der Busspur mit dem Citybus führt zu weiteren gegenseitigen Behinderungen. Eine Verlegung der Bus­hal­te­stelle 713 außerhalb des Haltestellenbereiches macht die Nutzung und den Umstieg auf ein anderes Ver­kehrs­mittel un­at­traktiv und gefährlich. Daher sollte, will man wirklich ernst­haft einen neuen Mobilitätshub, also Umsteigepunkt auf andere Ver­kehrs­mittel schaffen wollen, nochmals umgeplant werden.

3. Fußgängerüberweg in Höhe Clara-Schumann-Weg

Nachteilige Verlegung des signalisierten Fußgängerüberwegs nach Westen, abseits der gegebenen Fußgängerströme
Nachteilige Verlegung des signalisierten Fußgängerüberwegs nach Westen, abseits der gegebenen Fußgängerströme

Nach unserer Einschätzung bewegen sich die meisten Nutzer der Haltestelle, darunter viele Schulkinder, in Richtung Schul­zen­trum und in Richtung der östlich, südlich und nördlich der Hal­te­stel­le gelegenen Wohngebiete. Ein sicheres Überqueren der Schwetzinger Straße ist aufgrund der Verkehrsdichte ohne Fuß­gän­ger­ampel nicht möglich. Der jetzt geplante Fuß­gänger­über­weg in der Höhe Clara-Schumann-Weg befindet sich daher an der falschen Stelle. Es ist unserer Meinung nach vorhersehbar, dass viele Nutzer der Haltestelle, darunter auch viele Schulkinder, den Umweg über den geplanten Fuß­gän­ger­über­weg nicht neh­men, sondern die Schwetzinger Straße un­ge­sichert über­que­ren wer­den. Aus Sicht der Stra­ßen­bahn mag sich der Fuß­gänger­über­weg an der richtigen Stelle befinden, aus Sicht der All­ge­mein­heit sollte für die Fuß­gän­ger ohne Umwege die Haltestelle erreichbar sein.

Abschließend möchten wir anmerken, dass von ver­schie­de­nen Seiten des Gemeinderates immer wieder ein Park-and-Ride-Platz angeregt wurde, der aus Platzgründen sich am Ortseingang befinden müsste. Sicher kann sich Eppelheim das derzeit nicht leisten, jedoch kommen aus dem Heidelberger Rathaus immer wieder Signale, dass eine solche Maßnahme finanzielle Unter­stüt­zung finden könnte. Wir denken, das sollte man sich nicht ver­bauen, sondern ein gesamtheitliches Hal­te­stel­len­kon­zept für Eppelheim entwickeln, da auch die Standorte Stra­ßen­bahn­hal­testelle Rathaus und Jakobsgasse in der Diskussion sind.