Eine Nachlese zur Bürgerversammlung am 31.01.2024 mit der Klimawerkstatt

„Erneuerbare Energien in Eppelheim“, so lautete das Thema der Bürgerversammlung am 31. Januar 2024 in der Rudolf-Wild-Halle. Der Einstieg war schnell umrissen. Zwölf Regionalgebiete haben sich mit dem Land Baden-Württemberg auf die Hergabe von 2% der Landfläche zur Erzeugung erneuerbarer Energie verständigt. Davon entfallen 1,8% auf Windkraft und 0,2% auf Photovoltaik. Windkraft sei auf Eppelheimer Gemarkung mangels erforderlicher Winde nicht ertragreich. Es verbliebe Photovoltaik. Klar ist, dass Eppelheims geografisch bedingter Flächenausfall für Windenergie auf anderen Gemarkungen zusätzlich beansprucht werden wird. Wie soll Eppelheim nun damit umgehen? 0,2% Photovoltaik? 2% Photovoltaik mit 1,8% „Solidarausgleich“? Oder gar keine Photovoltaik? Eppelheim ist ohnehin eines der dicht besiedelten Gemeinden, und die zugebilligte Verpflichtung trifft die zwölf Regionen, aber eben nicht zwingend jede Gemeinde einer Region.

Variantenspielraum breiter als skizziert

Die Eppelheimer Liste sieht die strikte Konzentration auf Gewinnung elektrischer Energie kritisch, denn nicht „grüner Strom“ alleine zählt zu den Erneuerbaren. Auch Biogas aus Abfällen und nachwachsenden Rohstoffen erfüllt den Verzicht auf fossile Energieträger. Die Erhebungen der Eppelheimer Klimawerkstatt offenbaren den hohen Anteil mit Erdgas betriebener Heizungsanlagen. Mit der Umstellung auf Wärmepumpen ist es in den Häusern selten getan. Der größte finanzielle Brocken ist die damit einhergehende Wärmedämmung an allen Außenflächen der beheizten Häuser. Die Energiedichte von Biogas ist die gleiche wie bei (fossilem) Erdgas, Eppelheim verfügt über ein Gasleitungsnetz, und Biogas ist als Primärenergieträger etabliert (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung). Biogasanlagen sind auch in der Höhe statt nur in die Fläche skalierbar, sind grundlastfähig und sowieso als Energielieferant für Fernwärme geeignet.

Klimawerkstatt keine Finanzierungswerkstatt

Die abschließende Fragerunde der Versammlung förderte neben dem Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche auch die Sorgen der Bürger um die Finanzierbarkeit der eigenen Heizung zutage, wenn ihre Häuser ausschließlich nur noch mit Strom (Wärmepumpen) beheizt werden dürfen. Vor knapp zehn Jahren begannen Kreditinstitute, zuteilungsreife und noch gut verzinste Bausparverträge zu kündigen. Den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ etablierten BaFin und Gerichte als zulässigen Kündigungsgrund zugunsten der stärkeren Finanzinstitute (Süddeutsche Zeitung vom 21.02.2017). Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz ist die Geschäftsgrundlage zwar plötzlich wieder da, aber die Bausparverträge eben nicht mehr. Ob Klimawerkstatt oder Gemeinderat, spätestens bei der kommunalen Wärmeplanung ist hier Fingerspitzengefühl gefragt.

Von Andreas Grosch, EL-Pressewart