Plangebiet „Karl-Metz-Straße/Heinrich-Schwegler-Straße“

Auf dem ehemaligen Gugler-Gelände soll nun eine Wohnanlage mit mehreren Mehrfamilienhäusern und ca. 60 Wohnungen entstehen. Das Gebiet ist bereits vor mehreren Jahren mit einem Bebauungsplan überplant gewesen. Aufgrund seiner zentralen Lage haben sich die Stadträte schon frühzeitig mit mehreren interessierten Investoren beschäftigt und ihre Vorstellungen geäußert: Ein Nahversorger, eine Ladenpassage, Café oder Bäckerei mit Außenbewirtung, betreutes Wohnen für Senioren und bezahlbarer oder gar sozialer Wohnungsbau standen auf der Wunschliste. Von alledem ist leider nichts verwirklicht worden, es sollen nun 3- bis 4-geschossige Wohngebäude mit Aufzug und Tiefgarage entstehen. Ob die Wohnungen bezahlbar sein werden, wird durch die derzeitige große Nachfrage nach Wohnraum beantwortet werden.

Auswirkungen im Auge behalten

Für uns ist noch zu klären, inwieweit sich die Planung auf die Verkehrssituation und das Verkehrskonzept auswirkt, das derzeit in Bearbeitung ist. Die Auswirkungen der zusätzlichen PKWs sollten unbedingt in das Verkehrsgutachten und in die derzeit diskutierten Varianten einfließen. Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, in wie weit sich die Baumaßnahme auf die Kita-, Kindergarten- und Schulplätze auswirkt und ob durch die Umsetzung der Planung die Gemeinde bald gezwungen wird, einen neuen Kindergarten zu bauen. Wichtig ist auch, dass eine Tiefgarage gebaut wird, die leicht anfahrbar ist und gerade für Frauen sicher ist.

Noch viele Unbekannte im Planentwurf

Auch wären die Auswirkungen auf das Stadtklima interessant. Die jetzt geplante Bebauung ist wesentlich dichter als die bisher geplante. Hier wäre eine Festsetzung einer Geschossflächenzahl GFZ hilfreich, wie es in allen anderen Baugebieten üblich ist und die im üblichen Rahmen vergleichbarer Wohngebiete liegen sollte. Insgesamt sollte die Höhe der Gebäude mit 3 oder 4 Vollgeschosse und einem weiteren Staffelgeschoss als Dachgeschoss mit Gebäudehöhen von 14 Metern bis 16,50 Metern überdacht werden, da dies zum Teil sehr gewaltig, auch für die angrenzende und schon seit längerem vorhandene Bebauung wirkt. Bei den Gebäuden untereinander wird der laut Landesbauordnung vorgeschriebene Abstand von 0,4 auf 0,3 der Gebäudehöhe reduziert, was außer für den Brandschutz auch für die Frischluftversorgung im Quartier und die angrenzenden Wohngebiete nachteilig ist und hinterfragt werden muss.

In der Begründung zum Planentwurf heißt es, dass „Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs fußläufig auf kurzem Wege erreichbar“ seien. Dazu fehlt uns der Nachweis der fußläufigen Erreichbarkeit eines Nahversorgers. Auch fehlen uns öffentliche KFZ-Stellplätze auf dem Grundstück. Diese wären jedoch für Besucher dringend notwendig. Daher sollten beispielsweise zusätzlich zwölf öffentlich zugängliche KFZ-Parkplätze für Besucher angelegt werden.