Gebührenverzeichnis Sondernutzungssatzung – teurer=fairer?

Die 2018 beschlossenen neuen Gebühren zur Sondernutzungssatzung war der Haushalts-Konsolidierung des städtischen Haushaltes geschuldet. Nunmehr soll das Gebührenverzeichnis auf den Prüfstand und „es soll eine gerechtere Art und Weise der Gebührenberechnung“ beschlossen werden. Insbesondere die tageweise Berechnung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Gehweg und Fahrbahn durch Gerüste, Baugeräte und Materialien verspricht auf den ersten Blick mehr Gerechtigkeit durch eine genauere tagesweise Gebührenberechnung.

Bei genauerem Hinsehen bemerkt man dann, dass es sich um eine weitere Gebührenerhöhung für die Baustellen handelt. Sowohl die Lagerung von Baumaterialien auf Gehweg und Fahrbahn, als auch das Stellen von Baugerüsten wird für die Baufirmen und Bauherren nochmals teurer, wenn die Inanspruchnahme eine Woche oder länger dauert. Da die allermeisten Baustellen mehrere Wochen oder Monate dauern und aufgrund von Platzmangel auf dem Baugrundstück die Inanspruchnahme von Gehweg und Fahrbahn unverzichtbar ist, werden die Baufirmen und Bauherren nochmals zusätzlich für ihre Baumaßnahmen zur Kasse gebeten.

Glück hingegen haben jene Eppelheimer Bauherren, die an einer Kreisstraße wie z.B. der Rudolf-Wild-Straße oder der Wieblinger Straße wohnen und für dieselbe Inanspruchnahme von Gehweg und Fahrbahn nur einen Bruchteil der Eppelheimer Gebühren an den Landkreis bezahlen müssen, wenn sie ihr Baugerüst oder Baukran auf Gehweg und Fahrbahn aufstellen.