Gegendarstellung
Die Eppelheimer Grünen haben in den Eppelheimer Nachrichten vom 20. April 2018 u.a. folgende Stellungnahme abgegeben:
„So konnte die RNV die Pläne für das Planfeststellungsverfahren, die eigentliche Baugenehmigung, erst nach dem Bürgerentscheid im Juli 2016 einreichen. Damit hat die Eppelheimer Liste längere Bauzeiten und höhere Kosten billigend in Kauf genommen“
Die Eppelheimer Liste und das demokratisch legitimierte Bürgerbegehren Eppelheim mit seinen über 1300 Unterstützern, weisen darauf hin, dass das schlichtweg nicht der Wahrheit entspricht.
Tatsächlich wurde das Planfeststellungsverfahren bereits am 17. März 2016, ohne Rücksicht auf das laufende Bürgerbegehren, eingereicht. Es wurde vom Regierungspräsidium auch umgehend bearbeitet und Stellungnahmen angefragt. Der Eppelheimer Gemeinderat gab daher mehrheitlich am 30. Mai 2016 eine zustimmende Stellungnahme zur Planfeststellung ab.
Diesen Sachverhalt können die Eppelheimer grünen Stadträte selbst in ihren Sitzungsunterlagen nachlesen.
Die von den Grünen und von der RNV konstruierte Darstellung, das Bürgerbegehren habe den Baubeginn verzögert, da vor dem Bürgerentscheid kein Planfeststellungsbeschluss beantragt werden konnte, ist nachweislich frei erfunden und zum finanziellen Nachteil der Stadt Eppelheim. Es wird damit versucht, von den tatsächlichen Gründen abzulenken und der Stadt Eppelheim höhere Baukosten aufzuzwingen.
Wir sehen uns an den Bürgerentscheid gebunden, der mit der Maßgabe dem Projekt mehrheitlich zugestimmt hatte, dass der Kostenanteil für Eppelheim 1,1 Millionen Euro betragen wird. Genau das wurde nämlich den Wählern versprochen. Die Eppelheimer Liste lehnt daher Zahlungen für das Projekt über die zugesagte Beteiligung von 1,1 Millionen Euro hinaus ab!
Tatsächlich verzögerte sich der Baubeginn auf Oktober 2017, da zwischen März und Oktober keine Baumfällarbeiten aus Naturschutzgründen erlaubt sind. Eine Rodung der ökologisch wertvollen Grünflächen entlang der alten Brücke war also vorher gar nicht möglich! Tatsächlich verzögerte sich des weiteren die Genehmigung, da das Regierungspräsidium nachweislich Unterlagen nachforderte.