Aus der Fraktion.
Unsere Fraktion der Eppelheimer Liste befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gebiet zwischen der Hauptstraße und der Johann-Sebastian-Bach-Straße. Zur Vermeidung von baulichem Wildwuchs und für die Schaffung gesunder Wohnverhältnisse ist ein Bebauungsplan unumgänglich. Eine schonende bauliche Nachverdichtung als Anbau oder als Wohngebäude in Zweiter Reihe kann so verträglich für alle Beteiligte organisiert werden.
Die größte Herausforderung der Bebauungsplanung wird der Verkehrslärm von der Bundesautobahn A 5 und von der Straßenbahnlinie 22 sein. Schon 2019 wurden im Rahmen das damaligen Lärmaktionsplanes entlang der A5 Werte im gesundheitsgefährdenden Bereich festgestellt. Und das trotz einer Lärmschutzwand und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf der Autobahn. Darüber hinaus belastet der Verkehrslärm der Straßenbahnlinie 22 zunehmend die Anwohner, nicht zuletzt weil die Begrünung beidseits der damaligen Autobahnbrücke abgeholzt und durch Gabionenwände ersetzt wurden. Zudem wurde die Weiche vom Pfaffengrund aufgrund der zweigleisigen Brücke nach Eppelheim verlegt. Dies stellt eine nachweislich weitere Ursache für die Verlärmung der angrenzenden Wohngebiete dar. Außerdem hat die Taktzeitverkürzung an Abenden und Wochenenden zu einer weiteren Zunahme des Verkehrslärms entlang der Hauptstraße gesorgt. Man wird also nicht darum herumkommen, planerische und bauliche Auflagen in den Bebauungsplan aufzunehmen um damit in Zukunft für gesunde Wohnverhältnisse zu sorgen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes können auch die Flächenversiegelungen und die Errichtung von Steingärten eingeschränkt bzw. verhindert werden, um so etwas gegen die sommerliche Hitze zu tun, wie auch Baumbepflanzungen bei zukünftigen neuen Bauvorhaben vorgesehen werden. Wir sind gespannt, welche Anregungen die Fachbehörden und die Bürgerschaft in die weitere Planung für einen Bebauungsplan einbringen werden.