Planfeststellungsverfahren der RNV
Wie der aktuellen Ausgabe der Eppelheimer Nachrichten zu entnehmen war, haben die RNV und das Regierungspräsidium das Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnbrücke, nebst Unterführung und Kreisverkehr in die Wege geleitet. Wir bedauern, dass die RNV den Bürgerentscheid nicht abwarten kann, sondern vollendete Tatsachen schaffen will. Die RNV hat in den letzten Wochen immer wieder betont, wie gut sie mit den Eppelheimer Bürgern zusammen arbeiten will, und auf viele Ortstermine und Infoveranstaltungen verwiesen. Tatsächlich gab es in Eppelheim nur einen Ortsttermin mit anschließender Infoveranstaltung im November 2014. Seither hat die RNV diesbezüglich gar nichts gemacht.
Bei der Infoveranstaltung im November 2014 wurden Fragen und Bedenken der Bürger gar nicht oder nur unzulänglich beantwortet, so dass es schon damals zu einer ersten spontanen Unterschriftensammlung von Elke Sommer kam. Aber auch das wurde mit Ignoranz seitens der RNV bedacht und es gab seither keinerlei weitere Infoveranstaltungen für die Eppelheimer Bürger.
Ganz so überraschend wie viele es darstellen, kam das Bürgerbegehren zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses also nicht. Letztendlich brachte die Kostenexplosion dass Fass zum Überlaufen. Die RNV plante offenbar in der Gewissheit, in Eppelheim machen zu können was sie will, denn wenn man die Begründung zur Planfeststellung liest, fallen einem folgende Punkte auf, die bisher offenbar niemand im Eppelheimer Gemeinderat gestört haben.
- Es wurde von der RNV der Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, obwohl:
Das Brückenbauwerk wird teilweise in einem gesetzlich geschützten Naturschutzgebiet (Biotop) errichtet. Als Ersatz werden z.B. Pflanzungen in Privatgärten oder an anderer Stelle vorgeschlagen. - Die Prognosen für den Verkehrslärm sprechen von 60-70 dB als zumutbare Grenze. Laut den gesetzlichen Vorschriften TA Lärm liegt der Lärmschutz nachts in einem Wohngebiet bei 42 dB. Dennoch spricht die RNV von zumutbaren Lärmbelästigungen. Diese werden einem Gewerbegebiet entsprechen. Maßgeblich scheint die neue Weiche in Eppelheim daran mitverantwortlich zu sein.
- Es wird mit erhöhten Erschütterungen durch den zweigleisigen Straßenbahnverkehr gerechnet. Die Anwohner können also mit weiteren Gebäudeschäden und Lebensbeeinträchtigungen rechnen und sich jetzt schon Gedanken über Wertminderungen machen.
- Als Begründung für den zweigleisigen Straßenbahnausbau wird die spätere zweigleisige Weiterführung nach Plankstadt und Schwetzingen genannt. Die RNV scheint sich also nicht daran zu interessieren, dass sich die Plankstädter Bürger in einem Bürgerentscheid gegen eine Straßenbahn und der Eppelheimer Gemeinderat gegen eine zweigleisige Straßenbahn in der Hauptstraße ausgesprochen haben. Diese Beschlüsse aus 2014 scheinen für die RNV nicht zu gelten.
Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Eppelheim haben in einem Schreiben an Bürgermeister Dieter Mörlein einen Bürgerentscheid am 19. Juni 2016 vorgeschlagen. Ein späterer Termin ist aufgrund dem oben genannten Vorgehens der RNV nicht ratsam. Die RNV betrachtet nicht die Kosten für eine eingleisige Lösung bzw. die Lösung ohne Gleise. Es werden keinerlei Angaben gemacht, wie der Verkehrslärm, die Erschütterungen und der Eingriff in das Biotop für die beiden anderen Lösungen wäre. Statt dessen betrachten die RNV nur voreingenommen die zweigleisige Projektierung.
Wir verlangen daher, dass die 3 Varianten von einem unvoreingenommenen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen untersucht werden.
Ganz besonders hat uns gefreut, dass mittlerweile eine Studentin der Verwaltungshochschule Kehl eine Bachelorarbeit über unser Bürgerbegehren schreibt und die angehende Verwaltungsfachwirtin nun unser Bürgerbegehren begleiten wird.
Und in Ergänzung hierzu noch ein aktueller Artikel aus der Rhein-Neckar-Zeitung: