Stellungnahme zum Lärmaktionsplan
Eppelheim ist außergewöhnlich stark durch Lärm geplagt. Was viele Bürger seit langer Zeit wissen, wurde nun auch durch Berechnungen nach dem Lärmaktionsplan des Planungsbüros WSW & Partner belegt. Die zugrunde gelegten Emissionen von „Umgebungslärm“ basieren auf einer zwischenzeitlichen teils grundlegend überholten Verkehrswegestruktur in Eppelheim. Das Gleiche gilt für die Lärmkartierung. Beides bildet den Stand aus dem Jahr 2012 ab. Als bislang stärkste störende Quelle von großflächigem Lärm wurde die Autobahn identifiziert. Der Abschnitt zwischen im Bau befindlicher Straßenbahnbrücke und dem Kreisel mit der neuen Weiche und den insgesamt fünf Ampeln am Kreisel ist hier noch gar nicht berücksichtigt. Schon die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Brücke und dem Kreisel ergab in 2016 erstmals, dass für ein Haus in der Hauptstraße unausweichlich Anspruch auf Lärmsanierung besteht. Und diese Berechnung geschah noch zu einer Zeit, als der Straßenbahn ein Schienenbonus von 5 db(A) gewährt worden war. In Wirklichkeit ist der Lärm also sogar um diesen „Bonus“ höher. Die Lärmemission, für die diese Sanierung erforderlich wird, entsteht nach den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren zweifelsfrei durch das zweite Gleis und die vom Pfaffengrund nach Eppelheim verlegten Weiche. Eine von jeder Rücksichtnahme befreite Gemeinderatsmehrheit aus GRÜNEN, SPD, CDU und FDP hat im Dezember 2015 diesen Lärm aus Heidelberg billigend nach Eppelheim beschlossen und mitbestellt.
Der aktuelle Lärmaktionsplan, der jetzt nur aus Termindruck zum Jahresende unter Strafandrohung beschlossen werden muss, basiert auf Daten, die sechs Jahre alt sind. Die baulich veränderte Haupt- und Schwetzinger Straße als einzige berechnete Hauptverkehrsstraße in Eppelheim im Lärmaktionsplan ist zu wenig, um als Grundlage für eine vernünftige Stadtplanung zu dienen. Die Rudolf-Wild-Straße mit der Scheffelstraße, die Mozartstraße und die Peter-Böhm-Straße müssen in eine Lärmkartierung einfließen. Und das nicht erst wieder in fünf Jahren, wenn der aktuelle Lärmaktionsplan unter erneuter EU-Strafandrohung zu überarbeiten ist.
Ziemlich ernüchternd fanden wir, dass als Ergebnis des aktuellen Lärmaktionsplanes lediglich ein Förderprogramm für Schallschutzfenster vorgeschlagen wurde, dessen Kosten von der Stadt Eppelheim zu tragen wären. Eindeutig widerlegt wurden Überlegungen, in der Hauptstraße Tempo 20 einzuführen, da eine Geschwindigkeitsreduzierung auf weniger als Tempo 30 für die lärmgeplagten Anwohner keine Reduzierung des Verkehrslärmes bringt. Als völlig absurd muss man Forderungen nach Flüsterasphalt in der Hauptstraße bezeichnen, denn gerade am neuen Kreisverkehr wurde ein extrem rauer Fahrbahnbelag mit sehr hohen Reifenrollgeräuschen erst vor Kurzem eingebaut. Auch ist die neue Verkehrssituation mit der Verkehrsführung über die Schottbrücke nicht im Geringsten berücksichtigt. Wie man jetzt bemerkt hat, musste zwar eine Millionenteure und überdimensionierte neue Autobahnbrücke gebaut werden, der Hauptverkehrsstrom aus und nach Heidelberg wird jedoch auch nach der Brückenöffnung weiterhin über die alte und schmale Schottbrücke geleitet werden. Man erkennt dies an der bereits eingerichteten neuen Verkehrsführung auf Heidelberger Seite.
Dass es in der Schwetzinger Straße nach dem Verkehrsaktionsplan nicht laut genug sei, um Tempo 30 einzuführen, können wir nicht nachvollziehen. Bei der Fortschreibung fordern wir, dass mit aktuellen Zahlen und den tatsächlichen verkehrlichen Gegebenheiten vorgegangen wird.