Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Stadträte der Eppelheimer Liste e.V. haben sich bei der Abstimmung zum Antrag – Bestellung einer Amtsverweserin der Stimme enthalten.

Begründung:

Wie unser Fraktionsvorsitzender Guido Bamberger in der Gemeinderatsitzung am 30.1.17 darlegte, ist die juristische Situation für uns nicht nachvollziehbar. Selbst ein Professor der Verwaltungshochschule Kehl hat in einem Zeitungsinterview erklärt, dass die Rechtslage unklar ist. Sowohl Stadtverwaltung, als auch das Kommunalrechtsamt haben uns mitgeteilt, dass eine Bestellung einer Amtsverweserin nicht rechtens ist, da der amtierende Bürgermeister die Geschäfte fortführen will.

Die Folge der Bestellung einer Amtsverweserin wäre also nicht eine Amtsverweserin, sondern ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht mit dem Kommunalrechtsamt gewesen. Neben dem bereits bestehenden Rechtsstreit zur Wahlanfechtung, hätte Eppelheim einen zweiten Rechtsstreit zur Bestellung einer Amtsverweserin bekommen. Das wollten wir allen Beteiligten ersparen. Denn auch in diesem Fall wäre der Amtsinhaber einige weitere Monate im Amt geblieben.

Die Begründung der Antragsteller, dass die Wahlanfechtung eh keine Aussicht auf Erfolg habe, konnten wir nicht nachvollziehen,. Denn: in einem Rechtsstaat sind die Gerichte unabhängig und die Parteien sollten sich nicht anmaßen, ausstehende Gerichtsentscheidungen vorauseilend vorwegnehmen zu wollen. Wir, die Eppelheimer Liste, werden abwarten, wie das Verwaltungsgericht die Wahlanfechtung entscheidet und dies respektieren, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Bis dahin werden wir zu diesem Vorgang keine weiteren Stellungnahmen abgeben und die Justiz in Ruhe arbeiten und entscheiden lassen. Sehr befremdlich fanden wir, dass in der Einwohnerfragestunde ein Bürger Fragen an den Kläger der Bürgermeisterwahl richtete. Nach unserem Verständnis dient die Einwohnerfragestunde dazu, Fragen an die Verwaltung und an den Gemeinderat zu stellen aber nicht dazu, andere Bürger bloßzustellen oder gar zu richten.

Die unklare Rechtslage muss geklärt werden, und zwar nicht durch Klage der Stadt Eppelheim vor dem Verwaltungsgericht oder Leserbriefe mit abwegigen Verschwörungstheorien , sondern durch Petition bei der Grün-Schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs in Stuttgart, der wir uns gerne anschließen werden. Dort ist nämlich die Zuständigkeit für die Kommunalgesetzgebung und genau dort kann die Rechtslage durch eine Gesetzesänderung geklärt werden. Aber leider, fast schon scheint es, dass der eine oder andere in Eppelheim an einer sachlichen Klärung des Konfliktes gar nicht mehr interessiert ist.

Die Eppelheimer Liste wird weiterhin, unabhängig davon wer Bürgermeister von Eppelheim ist, nach Beurteilung der jeweiligen Sachlage und zum Wohle der Allgemeinheit, ihre Entscheidungen treffen

Nachtrag zur Plakatierung:

In Eppelheim scheint es gute Tradition zu sein, sich bei Plakatierungen vor Wahlen nicht an die Vorschriften zu halten, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Obwohl jeder, der vor Wahlen plakatiert die Vorschriften schriftlich, unter Androhung einer Ordnungswidrigkeit, vom Ordnungsamt erhält, gibt es regelmäßig Verstöße. Nur dass man darüber bisher großzügig hinwegsah. Bei der Kommunalwahl 2014 wurde von einer Partei beispielsweise das vorgeschriebene Plakatformat DIN A 1 nicht eingehalten und ausnahmslos in DIN A 0 plakatiert. Beim Bürgerentscheid 2016 wurden von der RNV vorgeschriebene Abstände zu Kreuzungen bzw. Höhen an Laternenmasten nicht eingehalten. Das Ordnungsamt reagierte jeweils entweder gar nicht oder nur auf Nachdruck.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Binsch (Vorsitzender der Eppelheimer Liste e.V.)