Aus der Fraktion.
Zum Tag des Grundgesetzes trafen sich erstmals alle Eppelheimer Parteien und Wählervereinigungen am 23. Mai 2026 am Wasserturmplatz, um der Geburtsstunde des Grundgesetzes zu gedenken. Die 19 Grundrechte des Grundgesetzes wurden anhand von Plakaten demonstrativ veranschaulicht und gemeinsam vertreten. Von der Fraktion der Eppelheimer Liste nahmen die Stadträte Michael Treiber und Bernd Binsch teil. Außerdem komplettierte aus der Vorstandschaft der Eppelheimer Liste Holger Reutner das Team der EL.
EL-Satzung näher am Grundgesetz als Stadtverwaltung

In seinem Statement betonte Fraktionssprecher Bernd Binsch die Bewahrung der Grundrechte, so wie es auch in der Satzung der Eppelheimer Liste steht. Sowohl im Großen, wie auch in den Städten und Gemeinden muss man immer wieder für die Grundrechte des Grundgesetzes und deren Erhalt eintreten. Als Beispiel nannte er die Veröffentlichung von Meinungen der Parteien und Wählervereinigungen in den Eppelheimer Nachrichten, was aufgrund des Redaktionsstatutes nicht uneingeschränkt möglich ist und dass es daher regelmäßig zu Diskussionen mit der Stadtverwaltung kommt (Beamtenstatusgesetz – § 38 Diensteid zur Verpflichtung auf das Grundgesetz).
Deutsche Geschichte veranschaulicht existenzielle Bedeutung
Der EL-Fraktionssprecher blickte zurück in die deutsche Vergangenheit und merkte an, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im anderen Teil Deutschlands hinter dem eisernen Vorhang, der DDR und vielen anderen damaligen Ländern des Ostblocks nicht galt. Bernd Binsch verdeutlichte dies anhand der Eppelheimer Partnerstadt Wilthen und dem benachbarten Bautzen, das Heidelberger Partnerstadt ist. Denn in Bautzen war das damalige Gefängnis der Stasi untergebracht und diejenigen inhaftiert, die beispielsweise Kritik an ihrem Staat äußerten oder ausreisen wollten und damals eben nicht die Grundrechte des Grundgesetzes in Anspruch nehmen konnten.
Schutz der demokratischen Verfassung
Unser Vorstandsmitglied Holger Reutner betonte in seinem Statement, dass der Artikel 20 des Grundgesetzes genauso wichtig wie die ersten 19 Grundrechteartikel ist und daher bei zukünftigen Aktionen berücksichtigt werden muss. Dort steht: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.
