Aus der Fraktion.
Aufgrund der schwierigen Haushaltslage hat sich die EL-Fraktion Gedanken gemacht, wie man die Ertragssituation und damit das schlechte Haushaltsergebnis der Stadt Eppelheim verbessern kann. Dabei ist uns aufgefallen, dass es für die Nutzung von öffentlichen Flächen bereits viele Sondernutzungsgebühren gibt: Beispielsweise bei Nutzung durch ein Baugerüst, einen Baukran oder einen Schuttcontainer. Jedoch ist die Benutzung von öffentlichen Parkplätzen beispielsweise durch E-Ladesäulen, durch Mietfahrräder oder Carsharing-Fahrzeuge bislang in Eppelheim kostenlos. In Heidelberg beispielsweise wurden letztes Jahr folgende Sondernutzungsgebühren beschlossen:
- E-Tretroller 72 Euro pro Fahrzeug und Jahr
- Vermieter von Fahrräder 48 Euro
- Carsharing 40 Euro pro Stellplatz und Jahr.
- Ladesäule 40 Euro pro Jahr und Ladesäule
Daher hat die Eppelheimer Liste den Antrag gestellt, dass man sich auch in Eppelheim darüber Gedanken macht, den gewerblichen Betreibern von E-Ladestationen, Mietfahrrädern und Carsharing eine Sondernutzungsgebühr auf öffentlichem Grund zu berechnen.



Dabei geht es uns zunächst darum, eine Vergleichsbetrachtung ähnlich strukturierter Gemeinden zu erstellen und die derzeitige Ertragssituation zu erheben. Nach Vorliegen dieser Informationen könnten bestehende Verträge auf den Prüfstand und eine Maßgabe für zukünftige Verträge im Gemeinderat beschlossen werden.
