[Aus der Fraktion.]
Die Stadträte der Eppelheimer Liste stehen zum Mehrheits-Beschluss des Gemeinderates, die Bürgermeister-Besoldung mit der Stufe B3 zu bewerten (sh. Tabelle unten).
Die gesetzlichen Rahmenbingungen der Stadt Eppelheim
Für die Einwohnerzahl der Stadt Eppelheim sind gesetzlich die Besoldungsgruppen B3 oder B4 möglich. Sie decken Gemeindegrößen von 15 bis 20 Tsd. Einwohnern ab. Dem Gemeinderat kommt die Aufgabe zu, zwischen den beiden möglichen Besoldungen eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Wesentliches Merkmal sind neben der Einwohnerzahl Umfang und Komplexität der Aufgaben, dem das Amt eines Eppelheimer Bürgermeisters (m/w/d) ab der zu treffenden Entscheidung unterliegt.
Einordnung Eppelheims und des Amts in den gesetzlichen Rahmen
Die Stadt Eppelheim hat knapp über 15.000 Einwohner, was sich unstreitig an der unteren Grenze der gesetzlichen Größenklasse für die Besoldung bewegt. Unsere Fraktion begrüßt es, wenn sich der Gemeinderat fraktionsübergreifend mit all den zurückliegenden Entscheidungen befasst, die Outsourcing und Fremddelegation von Aufgaben zum Ziel gehabt haben. Beispielsweise hat Eppelheim nur einen kommunalen Kindergarten. Die letzten beiden hinzugekommenen Kindergärten werden vom Postillion betrieben, andere von der evangelischen oder katholischen Kirche. Der Betrieb des Hallenbades wurde an die Stadtwerke Heidelberg abgegeben, ebenso der Betrieb des Wasserwerkes eingestellt und der Trinkwasserbezug von Heidelberg vereinbart. Die Jugendsozialarbeit wird vom Verein Postillion geleistet. Schulen und Sporthallen werden von einem ÖPP-Partner instand gehalten. Für die Integration von Migrantinnen und Migranten wurde ein Verein im Haus der Begegnung gegründet. Der Gutachter-Ausschuss wird nicht mehr von Eppelheim, sondern von der großen Kreisstadt Schwetzingen gestellt. Das Grundbuchamt wird in der kreisfreien Stadt Mannheim geführt. Die verlagstypische Herstellung der Eppelheimer Nachrichten wurde an die Nussbaum-Medien übertragen, und die Verfasser geben ihre Berichte selbst in die Software Artikelstar ein. Der öffentliche Personen-Nahverkehr wird komplett von der RNV bzw. dem VRN (ZRN), also Kommunalbetriebe u.a. der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises durchgeführt.
Verlagerung des Leistungsumfangs
Wenn sich durch schrittweise Abgabe kommunaler Aufgaben an fremde Städte und Gemeinden nach und nach der Umfang in unserer Stadt mindert, erhöht er sich folglich andernorts, was dort eine Höherbewertung begründen vermag. Unsere Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Aufgabenverlagerung (Outsourcing) bei der jüngst getroffenen Entscheidung über die Besoldung wieder ins Gleichgewicht gebracht wird.
Besoldung im ausgewogenen Gleichgewicht der Aufgaben
Mit diesen Merkmalen und dem unbestrittenen Nachweis aller abgenommenen Aufgaben, die die Stadtverwaltung noch selbst zu bewältigen hat, sieht unsere Fraktion den Gemeinderatsbeschluss für B3 als sachlich ausreichend begründet und geboten an. Die Höhe dieser Besoldungsstufe wird von unserer Fraktion als angemessen auskömmlich angesehen.
Vergütungsanspruch nach B3 (p. Monat, Stand Mai 2025):
Grundgehalt | 9 659,26 Euro |
Aufwandsentschädigung | 1 304,00 Euro |
Versorgungsumlage (Altersvorsorge) | 4 056,41 Euro |
Summe p. Monat im Gemeindehaushalt | 15 019,67 Euro |